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Allgemeine Bedingungen
Allgemeine Mietkonditionen DATA DIRECT SERVICE
Die Mietkonditionen bilden einen integrierenden Bestandteil des
Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, die
Mietkonditionen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.
Im Nachfolgenden wird DATA DIRECT SERVICE als Vermieter bezeichnet.
1. Hardwareübernahme
Der Mieter übernimmt die Hardware in betriebssicherem, sauberem Zustand.
2. Hardwaregrückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, die Hardware bei Ablauf der im Mietvertrag
angegebenen Mietzeit dem Vermieter an dem im Mietvertrag angegebenen Ort
während den Öffnungszeiten zurückzugeben. Das Mietverhältnis und die
Haftung des Mieters enden erst bei der Inbesitznahme der Hardware durch
einen Angestellten des Vermieters oder einer von ihm beauftragten
Person. Das Hardware sowie sämtliches von dem Vermieter zur Verfügung
gestelltes Zubehör muss dem Vermieter bei der Hardwarerückgabe in
einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder
Beschädigung des Zubehörs wird dieses dem Mieter in Rechnung gestellt.
3. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der
Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Dazu
muss eine zusätzliche Depotleistung, welche die Kosten der verlängerten
Mietdauer deckt, geleistet werden. Der Vermieter kann ohne Angaben von
Gründen die Verlängerung verweigern. Auf Verlangen des Vermieters muss
der Mieter die Hardware vorführen.
4. Mindestalter des Mieters
Für Miet-Hardware ist das Mindestalter des Mieters 18 Jahre.
5. Mietpreis
Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Die
Mietdauer beträgt (sofern nicht anders auf dem Mietvertrag vermerkt) ein
Miettag à 24 Stunden oder ein Vielfaches davon. Bei einer
Zeitüberschreitung von 120 Minuten wird ein weiterer Miettag in Rechnung
gestellt. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung der
Hardware anfallenden Gebühren, für die der Vermieter in Anspruch
genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters
verursacht worden.
6. Zahlungsweise
Bei Anmietung ist eine Kaution in Höhe von 65 EUR zu leisten. Kann keine
oder eine zu geringe Kaution hinterlegt werden, so hat der vermieter das
Recht, dem Mieter (trotz allfällig erfolgter vorheriger Reservation)
keine Hardware zur Verfügung zu stellen. Der Endpreis wird bei der
Rückgabe der Hardware und Beendigung des Mietvertrages mit der
geleisteten Kaution verrechnet. Der Vermieter ist ermächtigt und
berechtigt, die Verbindlichkeiten des Mieters aus dem Mietvertrag und im
Zusammenhang mit dem Mietvertrag (z. B. Installationskosten,
Reparaturkosten) nachträglich unter Verwendung der für die Deckung der
Mietkosten zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu berichtigen. Die
Endrechnung gilt als genehmigt, sofern der Mieter diese nicht innerhalb
von 30 Tagen schriftlich bei DATA DIRECT SERVICE, Rotebühlplatz 37,
70178 Stuttgart, beanstandet.
7. Reparaturen
Der Mieter verpflichtet sich, die Hardware nach bestem Wissen und
Gewissen zu pflegen.
8. Diebstahl
Der Mieter hat nach einem Diebstahl oder sonstigem Schaden sofort die
Polizei zu verständigen, und einen Polizeibericht erstellen zu lassen.
Bei Diebstahl ist sofort die Polizei und der Vermieter zu informieren.
Der Mieter ermächtigt den Vermieter zur Einsicht jeglicher relevanter
Akten bei allen Amtsstellen.
9. Haftung des Mieters
a. Eine Haftungsbefreiung kann von keinem Angestellten des Vermieters
oder von beauftragten Personen mündlich erteilt werden. Sie bedarf in
jeglichem Fall der schriftlichen Form.
b. Bei Schäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemässer Bedienung der
Hardware oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäss Ziffer 5,
8, 9 und 10 dieser Bedingungen haftet der Mieter für reine
Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert der
Hardware, sofern er den Schaden verschuldet hat. Daneben hat der Mieter
dem Vermieter auch etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere
Wertminderung, entstandener Mietausfall und Verwaltungskosten zu
ersetzen.
10. Haftung des
Vermieters
Der Vermieter übernimmt keine Haftung gegenüber dem Mieter oder
Drittpersonen für Schäden, die sich während der Mietdauer ereignen.
Ebenso ist der Vermieter nicht für Schäden haftbar, die als Folge von
Mängeln an Hardware entstehen, es sei denn, diese Mängel seien durch den
Vermieter absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
11. Retentionsrecht
Jegliches Retentionsrecht des Mieters an Hardware für behauptete
Ansprüche gegenüber der DATA DIRECT SERVICE ist wegbedungen.
12. Abänderungen des Vertrages
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht Deutschem Recht. Gerichtsstand ist Stuttgart.
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