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Mietbedingungen__________________________________________________________________________


Allgemeine Bedingungen 

Allgemeine Mietkonditionen DATA DIRECT SERVICE

Die Mietkonditionen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, die Mietkonditionen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren. Im Nachfolgenden wird DATA DIRECT SERVICE als Vermieter bezeichnet.

1. Hardwareübernahme

Der Mieter übernimmt die Hardware in betriebssicherem, sauberem Zustand.

2. Hardwaregrückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, die Hardware bei Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit dem Vermieter an dem im Mietvertrag angegebenen Ort während den Öffnungszeiten zurückzugeben. Das Mietverhältnis und die Haftung des Mieters enden erst bei der Inbesitznahme der Hardware durch einen Angestellten des Vermieters oder einer von ihm beauftragten Person. Das Hardware sowie sämtliches von dem Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör muss dem Vermieter bei der Hardwarerückgabe in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung des Zubehörs wird dieses dem Mieter in Rechnung gestellt.

3. Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Dazu muss eine zusätzliche Depotleistung, welche die Kosten der verlängerten Mietdauer deckt, geleistet werden. Der Vermieter kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Auf Verlangen des Vermieters muss der Mieter die Hardware vorführen.

4. Mindestalter des Mieters

Für Miet-Hardware ist das Mindestalter des Mieters 18 Jahre.

5. Mietpreis

Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Die Mietdauer beträgt (sofern nicht anders auf dem Mietvertrag vermerkt) ein Miettag à 24 Stunden oder ein Vielfaches davon. Bei einer Zeitüberschreitung von 120 Minuten wird ein weiterer Miettag in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung der Hardware anfallenden Gebühren, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.

6. Zahlungsweise

Bei Anmietung ist eine Kaution in Höhe von 65 EUR zu leisten. Kann keine oder eine zu geringe Kaution hinterlegt werden, so hat der vermieter das Recht, dem Mieter (trotz allfällig erfolgter vorheriger Reservation) keine Hardware zur Verfügung zu stellen. Der Endpreis wird bei der Rückgabe der Hardware und Beendigung des Mietvertrages mit der geleisteten Kaution verrechnet. Der Vermieter ist ermächtigt und berechtigt, die Verbindlichkeiten des Mieters aus dem Mietvertrag und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag (z. B. Installationskosten, Reparaturkosten) nachträglich unter Verwendung der für die Deckung der Mietkosten zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu berichtigen. Die Endrechnung gilt als genehmigt, sofern der Mieter diese nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich bei DATA DIRECT SERVICE, Rotebühlplatz 37, 70178 Stuttgart, beanstandet.

7. Reparaturen

Der Mieter verpflichtet sich, die Hardware nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen.

8. Diebstahl

Der Mieter hat nach einem Diebstahl oder sonstigem Schaden sofort die Polizei zu verständigen, und einen Polizeibericht erstellen zu lassen. Bei Diebstahl ist sofort die Polizei und der Vermieter zu informieren. Der Mieter ermächtigt den Vermieter zur Einsicht jeglicher relevanter Akten bei allen Amtsstellen.

9. Haftung des Mieters

a. Eine Haftungsbefreiung kann von keinem Angestellten des Vermieters oder von beauftragten Personen mündlich erteilt werden. Sie bedarf in jeglichem Fall der schriftlichen Form.

b. Bei Schäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemässer Bedienung der Hardware oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäss Ziffer 5, 8, 9 und 10 dieser Bedingungen haftet der Mieter für reine Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert der Hardware, sofern er den Schaden verschuldet hat. Daneben hat der Mieter dem Vermieter auch etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, entstandener Mietausfall und Verwaltungskosten zu ersetzen.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter übernimmt keine Haftung gegenüber dem Mieter oder Drittpersonen für Schäden, die sich während der Mietdauer ereignen. Ebenso ist der Vermieter nicht für Schäden haftbar, die als Folge von Mängeln an Hardware entstehen, es sei denn, diese Mängel seien durch den Vermieter absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.

11. Retentionsrecht

Jegliches Retentionsrecht des Mieters an Hardware für behauptete Ansprüche gegenüber der DATA DIRECT SERVICE ist wegbedungen.

12. Abänderungen des Vertrages

Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht Deutschem Recht. Gerichtsstand ist Stuttgart.

 


 

 

 

                                                                         

 

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